Bis zum 01.01.2009, der Einführung der Abgeltungssteuer, gilt für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eine jährliche Freigrenze von 512 € pro Person.

Zusammen mit dem Halbeinkünfteverfahren für Wertpapiergeschäfte, das ebenfalls ab dem 01.01.2009 abgeschafft wird, können bis dahin 1023,99 € Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei vereinnahmt werden.

Wird die jährliche Freigrenze überschritten (Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften von mindestens 1.024 € pro Person), so muss bisher der gesamte hälftige Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften, auch die 1023,99 €, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Ab 01.01.2009, mit Einführung der Abgeltungssteuer, werden dann auf sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften 25% Abgeltungssteuer erhoben. Dies macht die Direktinvestition in Wertpapiere langfristig deutlich unattraktiver.

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Noch Fragen zur Freigrenze für Veräußerungsgeschäfte

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