Altes Recht bis 31.12.2008:
Bisher wird beim Gesamtanlageerfolg von Aktienfonds zwischen Dividenden und Kursgewinnen unterschieden. Aufgrund des so genannten Halbeinkünfteverfahrens sind nur 50% der Dividenden steuerpflichtig. Bei ausländischen Aktienfonds greift das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden nicht. Außer für Dividenden gilt das Halbeinkünfteverfahren auch für Spekulationsgewinne, sofern sie die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne nicht übersteigen. Der so ermittelte, steuerpflichtige Anteil der Aktienfondsgewinne ist dann mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers zu versteuern. Liegen zwischen dem Kauf und Verkauf der Aktienfonds mehr als 12 Monate (Spekulationsfrist), so sind die Kursgewinne komplett steuerfrei.

Neues Recht ab 01.01.2009:
Sowohl Dividenden als auch Kursgewinne auf Aktienfonds sind ab dem 01.01.2009 voll abgeltungssteuerpflichtig. Sämtliche bisherigen Vergünstigungen entfallen. Konkret bedeutet dies: Kein Halbeinkünfteverfahren, keine Freigrenze für private Veräußerungsgewinne und auch keine Spekulationsfrist mehr. Alle Dividenden und Kursgewinne werden unabhängig von der Haltedauer im Depot um 25% (zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die anfallende Abgeltungssteuer geschmälert, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 € je Person ausgeschöpft ist.

Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden unabhängig von der Haltedauer im Depot des Anlegers. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.

Ausnahme: Erwerb noch in 2008 und Haltedauer > 12 Monate, so bleiben die Kursgewinne weiterhin steuerfrei.

Empfehlungen:
Haben Sie vor Ihre Aktienfonds langfristig zu halten, sollten Sie über einen Nachkauf noch in 2008 nachdenken. Wichtig: entscheidend für den Kauf sollten ausschließlich das aktuelle Kursniveau sowie die Zukunftsaussichten des Zielmarktes sein und nicht die Steuerfreiheit. Ein Aktienfondsinvestment in 2008, nur um die Steuer zu sparen wäre sicherlich nicht empfehlenswert.

Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass wenn Sie aufgrund unerwarteter Marktentwicklungen doch kurzfristig verkaufen möchten, die Neuanlage nach der Umschichtung Abgeltungssteuerpflichtig ist.

Neben Aktienfonds bietet sich besonders eine Investition in aktiv gemanagte Dachfonds sowie in Vermögensverwalter-Fonds an.

Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer

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