Altes Recht bis 31.12.2008:
Bisher wird beim Gesamtanlageerfolg von Anleihen zwischen Zinsen und Kursgewinnen unterschieden. Das so genannte Halbeinkünfteverfahren gilt für Anleihen nicht. Somit sind die Zinsen auf Anleihen voll steuerpflichtig wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Spekulationsgewinne, sofern sie die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne übersteigen sind ebenfalls voll steuerpflichtig. Der so ermittelte, steuerpflichtige Anteil der Anleihegewinne ist dann mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers zu versteuern. Liegen zwischen dem Kauf und Verkauf der Anleihen mehr als 12 Monate (Spekulationsfrist), so sind die Kursgewinne komplett steuerfrei.
Neues Recht ab 01.01.2009:
Sowohl Zinsen als auch Kursgewinne auf Anleihen sind ab dem 01.01.2009 voll abgeltungssteuerpflichtig. Sämtliche bisherigen Vergünstigungen entfallen. Konkret bedeutet dies: keine Freigrenze für private Veräußerungsgewinne und auch keine Spekulationsfrist mehr. Alle Zinsen und Kursgewinne werden unabhängig von der Haltedauer im Depot um 25% (zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die anfallende Abgeltungssteuer geschmälert, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 € je Person ausgeschöpft ist.
Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Zinsen unabhängig von der Haltedauer im Depot des Anlegers. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.
Ausnahme: Erwerb noch in 2008 und Haltedauer > 12 Monate, so bleiben die Kursgewinne weiterhin steuerfrei.
Anstatt des persönlichen Steuersatzes (max. 42%) erfolgt die Besteuerung ab 01.01.2009 pauschal mit 25% Abgeltungssteuer, was in vielen Fällen - vorwiegend bei Gutverdienern - zu steigenden Nettorenditen führen wird.
Empfehlungen:
Haben Sie vor Ihre Anleihen langfristig zu halten, sollten Sie über einen Nachkauf noch in 2008 nachdenken. Aufgrund der festen Laufzeit einer Anleihe und der dadurch zeitlich begrenzten Möglichkeit auf abgeltungssteuerfreie Kursgewinne, sollte eine Umschichtung in lang laufende Anleihen geprüft werden. Wichtig: entscheidend für den Anleihekauf sollten ausschließlich das Zinsniveau sowie die langfristige Bonität des Emittenten sein und nicht die Steuerfreiheit. Ein Anleihekauf in 2008, nur um die Steuer zu sparen wäre sicherlich nicht empfehlenswert.
Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass wenn Sie aufgrund unerwarteter Marktentwicklungen doch kurzfristig verkaufen möchten, die Neuanlage nach der Umschichtung Abgeltungssteuerpflichtig ist.
Neben Anleihen bietet sich übrigens, aufgrund der nicht begrenzten Laufzeit, auch eine Investition in Rentenfonds oder offene Immobilienfonds an. Gerade die offenen Immobilienfonds zeichnen geringe Wertschwankungen und häufig hohe Anteile steuerfreier Wertzuwächse aus.
Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer
Alle Unterlagen zur Eröffnung eines hervorragenden Investmentdepots mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag finden Sie hier:
Sie haben bereits ein Depot?
Bezahlen dafür aber hohe Gebühren und Ausgabeaufschläge?
Dann übertragen Sie Ihre Depotpositionen doch einfach jetzt auf unser Discount-Depot und hohe Gebühren gehören ab sofort der Vergangenheit an.
|
|


