Altes Recht bis 31.12.2008:
Das so genannte Halbeinkünfteverfahren gilt für Bausparverträge nicht. Somit sind die Zinsen auf Bausparverträge voll steuerpflichtig, wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Der so ermittelte, steuerpflichtige Anteil der Zinsen ist dann mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers zu versteuern.
Neues Recht ab 01.01.2009:
Die erhaltenen Zinsen auf Bausparverträge sind ab dem 01.01.2009 voll steuerpflichtig, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 € je Person ausgeschöpft ist.
Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf erhaltene Zinsen. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.
Anstatt des persönlichen Steuersatzes (max. 42%) erfolgt die Besteuerung ab 01.01.2009 pauschal mit 25% Abgeltungssteuer, was in vielen Fällen - vorwiegend bei Gutverdienern - zu steigenden Nettorenditen führen wird.
Empfehlungen:
Haben Sie vor, zukünftig in einen Bausparvertrag als Kapitalanlage zu investieren, berücksichtigen Sie unbedingt, dass, durch den niedrigen Guthabenzins von derzeit oft nur 1,0 %, der anfallenden Abschlussgebühr und der Inflation, die reale Wertentwicklung eines Bausparvertrages negativ ist. Den späteren, niedrigen Darlehenszins „erkaufen“ Sie sich durch jahrelanges, niedrig verzinstes Ansparen.
Neben einem Bausparvertrag bietet sich übrigens auch eine Investition in Rentenfonds oder offene Immobilienfonds an. Gerade die offenen Immobilienfonds zeichnen geringe Wertschwankungen und häufig hohe Anteile steuerfreier Wertzuwächse aus.
Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer
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