Finanzinnovationen sind unter anderem:
Aktienanleihen, Kündbare Anleihen, Niedrig verzinsliche Anleihen, Nullkuponanleihen (Zerobonds), Stufenzinsanleihen, Umtauschanleihen, Variabel verzinsliche Anleihen)
Altes Recht bis 31.12.2008:
Bisher wird beim Gesamtanlageerfolg von Finanzinnovationen (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG) zwischen Zinsen und Kursgewinnen unterschieden. Das so genannte Halbeinkünfteverfahren gilt für Finanzinnovationen nicht. Somit sind die Zinsen auf Finanzinnovationen voll steuerpflichtig wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Spekulationsgewinne, sofern sie die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne übersteigen, sind ebenfalls voll steuerpflichtig. Der so ermittelte, steuerpflichtige Anteil der Finanzinnovationsgewinne ist dann, anders als bei herkömmlichen Anleihen, unabhängig von der Haltedauer, mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers zu versteuern.
Neues Recht ab 01.01.2009:
Sowohl Zinsen als auch Kursgewinne auf Finanzinnovationen sind ab dem 01.01.2009 voll abgeltungssteuerpflichtig. Sämtliche bisherigen Vergünstigungen entfallen. Konkret bedeutet dies: keine Freigrenze für private Veräußerungsgewinne mehr. Alle Zinsen und Kursgewinne werden unabhängig von der Haltedauer im Depot um 25% (zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die anfallende Abgeltungssteuer geschmälert, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 € je Person ausgeschöpft ist.
Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Zinsen unabhängig von der Haltedauer im Depot des Anlegers. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.
Anstatt des persönlichen Steuersatzes (max. 42%) erfolgt die Besteuerung ab 01.01.2009 pauschal mit 25% Abgeltungssteuer, was in vielen Fällen - vorwiegend bei Gutverdienern - zu steigenden Nettorenditen führen wird.
Empfehlungen:
Aufgrund der bereits in 2008 für Finanzinnovationen nicht geltenden Spekulationsfrist und der dadurch nicht bestehenden Möglichkeit auf abgeltungssteuerfreie Kursgewinne, sollte eine Umschichtung in Rentenfonds oder offene Immobilienfonds geprüft werden.
Gerade die offenen Immobilienfonds zeichnen geringe Wertschwankungen und häufig hohe Anteile steuerfreier Wertzuwächse aus.
Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer
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