Haben Sie Kinder, die selbst nur ein geringes oder gar kein Einkommen erzielen, kann durchaus eine Vermögensübertragung auf diese sinnvoll sein um als Eltern Abgeltungssteuer zu sparen.
Möglich wird dies durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung), die Sie auf Antrag beim Finanzamt für die Kinder erhalten können.
Erzielen Ihre Kinder keinerlei weitere Einkünfte, können pro Jahr und Kind Kapitaleinkünfte bis zu 8.501€ eingenommen werden, ohne dass darauf eine Abgeltungssteuer zu entrichten ist.
Die 8.501 € setzten sich zusammen aus Sparerpauschbetrag (801 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Steuergrundfreibetrag (7664 €).
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