Der Freistellungsauftrag bewirkt die Auszahlung von Zinserträgen ohne Abzug von Zinsabschlagssteuer.

Er setzt sich aus Sparerfreibetrag (750€) und Werbungskostenpauschale (51€) zusammen und kann durch den Privatanleger auf verschiedene Kreditinstitute aufgeteilt werden. Somit sind für Alleinstehende 2008 gerade einmal 801€ und für Verheiratete 1602 € Freistellungsauftrag zu vergeben und somit an steuerfreien Zinsen zu vereinnahmen.

Ein Freistellungsauftrag gilt bis 01.01.2009 ausschließlich für Zinserträge. Der ab diesem Termin dank Abgeltungssteuer neu eingeführte Sparerpauschbetrag, der in der Höhe mit dem bisherigen Freistellungsauftrag identisch ist, beinhaltet dann neuerdings auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, was faktisch einer Kürzung gleichkommt. Wie viel Geld Sie ab 01.01.2009 noch verzinslich anlegen können um keine Abgeltungssteuer darauf bezahlen zu müssen, erfahren Sie hier.

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Noch Fragen zum Freistellungsauftrag

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