Das Halbeinkünfteverfahren wurde im Gegenzug zu der seit 2002 nicht mehr anrechenbaren Körperschaftssteuer auf Aktiengewinne eingeführt. Das Halbeinkünfteverfahren bezieht sich auf  Dividenden von Aktien und Aktienfonds, sowie auf Spekulationsgewinne für Aktien. Es bewirkt, dass diese Erträge nur zu 50% mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Die andere Hälfte der Erträge ist steuerfrei.

Aufgrund des Wegfalls des Halbeinkünfteverfahrens und der gleichzeitigen Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009, werden sämtliche Erträge aus Dividenden und Spekulationsgewinnen ab diesem Zeitpunkt voll Abgeltungssteuer pflichtig.

Da sich gleichzeitig auch die Körperschaftssteuer für Unternehmen von bisher 25% auf zukünftig 15% senkt, kann damit gerechnet werden, dass die Dividendenauszahlungen zukünftig etwas steigen und sich der steuerliche Nachteil durch die Abgeltungssteuer dadurch zumindest geringfügig relativiert. Im Bereich der Spekulationsgewinne jedoch wird es definitiv zu einer Absenkung der Nettorendite durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens kommen.

Alle Unterlagen zur Eröffnung eines hervorragenden Investmentdepots mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag finden Sie hier:

Jetzt Discount-Depot eröffnen:
0.- € Depotgebühren
0 % Ausgabeaufschlag
0.- € Transaktionsgebühren
0.- € Depoteröffnungskosten
0.- € Depotübertragungskosten

Sie haben bereits ein Depot?
Bezahlen dafür aber hohe Gebühren und Ausgabeaufschläge?

Dann übertragen Sie Ihre Depotpositionen doch einfach jetzt auf unser Discount-Depot und hohe Gebühren gehören ab sofort der Vergangenheit an.


Noch Fragen zum Halbeinkünfteverfahren

*Pflichtfelder