Altes Recht bis 31.12.2008:
Veräußerungsgewinne auf Immobilien können durch den Anleger komplett steuerfrei vereinnahmt werden, insoweit die für Immobilien geltende, 10 jährige Spekulationsfrist eingehalten wurde. Maßgeblich ist dabei das Datum des notariellen Kaufvertrags. Besonders zu beachten ist dabei, dass beim Verkauf von mehr als drei Objekten in weniger als fünf Jahren, der Anleger als gewerblicher Immobilienhändler angesehen wird. 

Neues Recht ab 01.01.2009:
Auf die Anlage in Immobilien hat die Einführung der Abgeltungssteuer keine Auswirkungen, da sich diese lediglich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, nicht jedoch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auswirkt. Auch die 10 jährige Spekulationsfrist für Immobilien bleibt erhalten. Es bleibt also steuerlich alles beim Alten.

Auswirkungen:
Immobilien als Kapitalanlage haben sich durch die Abgeltungssteuer, absolut betrachtet, nicht verbessert. Relativ haben sie sich, im Vergleich zu anderen, von der Abgeltungssteuer negativ betroffenen Anlageformen, jedoch durchaus verbessert.

Empfehlungen:
Immobilienbesitz sollte als Beimischung im Depot nicht fehlen.

Nachdem Immobilien langfristig die Möglichkeit auf abgeltungssteuerfreie Erträge bieten und gleichzeitig eine Sachwertanlage darstellen mit der sich in der richtigen Konstellation hohe steuerliche Abschreibungen erreichen lassen, gehören Immobilien eindeutig zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.

Der Markt für Kapitalanlageimmobilien ist undurchsichtig. Die wenigsten Angebote sind bei genauer Betrachtung wirklich geeignet. Wir zeigen Ihnen, welche Kapitalanlageimmobilien besonders empfehlenswert sind. Fordern Sie jetzt eine persönliche Beratung zum Thema an.

Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer

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Noch Fragen zu Immobilien

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