Altes Recht bis 31.12.2008:
Bisher wird beim Gesamtanlageerfolg von Investment-Sparplänen zwischen Dividenden und Kursgewinnen unterschieden. Aufgrund des so genannten Halbeinkünfteverfahrens sind nur 50% der Dividenden steuerpflichtig. Bei ausländischen Investment-Sparplänen greift das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden nicht. Außer für Dividenden gilt das Halbeinkünfteverfahren auch für Spekulationsgewinne, sofern sie die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne nicht übersteigen. Der so ermittelte, steuerpflichtige Anteil der Investmentgewinne ist dann mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers zu versteuern. Liegen zwischen dem Kauf und Verkauf der Fondsanteile mehr als 12 Monate (Spekulationsfrist), so sind die Kursgewinne komplett steuerfrei.
Neues Recht ab 01.01.2009:
Sowohl Dividenden als auch Kursgewinne auf Investmentfondsanlagen sind ab dem 01.01.2009 voll abgeltungssteuerpflichtig. Sämtliche bisherigen Vergünstigungen entfallen. Konkret bedeutet dies: Kein Halbeinkünfteverfahren, keine Freigrenze für private Veräußerungsgewinne und auch keine Spekulationsfrist mehr. Alle Dividenden und Kursgewinne werden unabhängig von der Haltedauer im Depot um 25% (zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die anfallende Abgeltungssteuer geschmälert, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 € je Person ausgeschöpft ist.
Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden unabhängig von der Haltedauer im Depot des Anlegers. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.
Empfehlungen:
Tauschen Sie jetzt Ihren Investment-Sparplan in die richtige fondsgebundene Versicherung und machen Ihren Sparplan dauerhaft abgeltungssteuerfrei!!
Es ist nicht möglich Investment-Sparpläne mit „Bestandschutz“ noch in 2008 abzuschließen um hierfür dauerhaft die Abgeltungssteuer zu umgehen. Auf alle Erträge von Investmentfondsanteilen, die durch den Sparplan ab 01.01.2009 gekauft werden, muss bei Veräußerung die volle Abgeltungssteuer entrichtet werden. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten. Ein klassischer Investment-Sparplan dürfte nicht länger zeitgemäß sein. Wir raten Ihnen deshalb, unbedingt noch in 2008 zu handeln.
Für das ratierliche Ansparen von Investmentfondsanteilen wird zunehmend der Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung an Bedeutung gewinnen. Während der Vertragslaufzeit (je nach Anbieter bis zu 99 Jahren) können innerhalb der Police beliebig Umschichtungen vorgenommen werden um auf Marktveränderungen zu reagieren, ohne dass Abgeltungssteuer auf realisierte Gewinne bezahlt werden muss. Der sich, durch nicht abzuführende Abgeltungssteuer, erheblich verbesserte Zinseszins-Effekt ist langfristig enorm.
Der Markt für fondsgebundene Versicherungen ist undurchsichtig. Die wenigsten Angebote sind bei genauer Betrachtung wirklich geeignet. Wir zeigen Ihnen, welche Policen besonders empfehlenswert sind.
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Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer
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