Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Verrechnung von Kursgewinnen & Kursverlusten
Das Positive zuerst
Kursverluste können, nach Einführung der Abgeltungssteuer, zeitlich unbegrenzt mit Gewinnen verrechnet werden, da auch die Gewinne zeitlich unbegrenzt mit 25% Abgeltungssteuer belegt werden. Bisher konnten nur Kursverluste die innerhalb der Spekulationsfrist entstanden steuerlich geltend gemacht werden.
Bestehende Verlustvorträge aus vergangenen Jahren bleiben auch über 2009 hinaus bestehen und können noch bis 2013 mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden; danach wäre noch eine Verrechnung mit Spekulationsgewinnen aus z.B. privaten Immobiliengeschäften oder anderen privaten Veräußerungsgeschäften denkbar.
Was sich sonst noch ändert
Zukünftig können Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, nicht mehr Abgeltungssteuer mindernd geltend gemacht werden. Nutzen Sie daher unser kostenloses Discount-Depot und senken Sie damit aktiv Ihre Werbungskosten.
Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Mit anderen Worten ist eine Verrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, wie z.B. Zinsen oder Dividenden nicht möglich. Dadurch gewinnt in risikoreichen Märkten die Anlage in Aktienfonds gegenüber der Direktanlage in Aktien an Bedeutung, da hier Kursverluste mit positiven Erträgen derselben Einkunftsart, wie Kursgewinne, Zinsen und Dividenden verrechnet werden dürfen. Außerdem erreicht der Anleger die für Fonds übliche Risikominimierung durch Diversifikation.
Zukünftig alle Wertpapiergeschäfte über ein Depot abwickeln
Die Führung von mehreren Depots bei unterschiedlichen Banken gestaltet die Verrechnung von Kursverlusten im einen Depot, mit positiven Kapitalerträgen im Anderen, ab 2009 sehr schwierig. Da kein Austausch zwischen den unterschiedlichen Depotstellen stattfindet, würde die eine Bank die Abgeltungssteuer auf die Erträge voll belasten und die Andere einen Verlustvortrag auf das nächste Jahr erstellen. Die einzige Chance die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer dann im selben Jahr wieder zurück zu erhalten, wäre die Angabe der Abgeltungssteuer -Zahlungen sowie der Kursverluste bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung.
Eleganter ist hier die Zusammenlegung unterschiedlicher Depots
Gewinne und Verluste können einfach verrechnet werden und es kommt in keinem Fall zu ungerechtfertigten Abzügen von Abgeltungssteuer, die dann erst mühsam über die Einkommenssteuererklärung zurückgefordert werden muss. Auch bei einem eventuell verbleibenden Verlust zum Jahresende bringt die Ein-Depot-Lösung entscheidende Vorteile, weil hier einfach ein Verlustvortrag für Gewinne der Folgejahre eingerichtet wird. Sie erhalten zum Jahresende nur noch eine Steuerbescheinigung für Ihr zuständiges Finanzamt, behalten besser den Überblick über Ihre Anlagen und sparen nebenbei auch noch jede Menge Depotgebühren.
Aus diesen Gründen sollten Sie mehrere Depots, die Sie bei unterschiedlichen Banken unterhalten zu einem Depot zusammenlegen. Hervorragend geeignet ist hierfür unser Discount-Depot
Alle Unterlagen zur Depotzusammenlegung finden Sie unter der Rubrik:
„Depotübertragung veranlassen“
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