Altes Recht bis 31.12.2008:

Vertragsabschluss vor 31.12.2004
Für alle Lebensversicherungen, die mindestens 12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Beitragszahlungsdauer und 60% Todesfallabsicherung erfüllen, ist die Auszahlung bei Vertragsende vollkommen steuerfrei. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, oder kündigt der Versicherungsnehmer seinen Vertrag vor Ablauf der 12 Jahre, so ist der Gewinn zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit für eine lebenslange Rente, ist diese mit dem so genannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Beispiel: Bei erstmaligem Rentenbezug mit dem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil seiner privaten Rente derzeit 18 %. Bei angenommenen 1000€ monatlicher Rente wären davon 180€ mit seinem persönlichen Steuersatz als Rentner zu versteuern.

Vertragsabschluss ab 01.01.2005
Für alle Lebensversicherungen, die mindestens 12 Jahre Laufzeit haben und deren Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt, sind 50% des Gewinns (Auszahlungsbetrag minus eingezahlte Beiträge) mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers zu versteuern. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, oder kündigt der Versicherungsnehmer seinen Vertrag vor dem erreichen seines 60. Lebensjahres, so ist der Gewinn zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit für eine lebenslange Rente ist diese, analog der Vertragsabschlüsse vor dem 31.12.2004, mit dem so genannten Ertragsanteil steuerpflichtig.

Neues Recht ab 01.01.2009:

Vertragsabschluss vor 31.12.2004
Für alle Lebensversicherungen, die mindestens 12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Beitragszahlungsdauer und 60% Todesfallabsicherung erfüllen, ist die Auszahlung bei Vertragsende weiterhin vollkommen steuerfrei. Es ergibt sich also keine Änderung.

Neu ist: Werden diese Bedingungen jedoch nicht erfüllt, oder kündigt oder verkauft der Versicherungsnehmer seinen Vertrag vor Ablauf der 12 Jahre, so ist der gesamte Gewinn anstatt bisher, mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%), mit 25% Abgeltungssteuer zu versteuern, was in vielen Fällen - vorwiegend bei Gutverdienern - zu steigenden Nettorenditen führen wird. Für die Besteuerung von Renten aus Lebensversicherungen gibt es keine Änderungen. Es bleibt weiterhin bei der vorteilhaften, so genannten Ertragsanteilbesteuerung.

Vertragsabschluss ab 01.01.2005
Für alle Lebensversicherungen, die mindestens 12 Jahre Laufzeit haben und deren Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt, sind weiterhin 50% des Gewinns (Auszahlungsbetrag minus eingezahlte Beiträge) mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers zu versteuern. Es ergibt sich also keine Änderung.

Neu ist: Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, oder kündigt oder verkauft der Versicherungsnehmer seinen Vertrag vor dem erreichen seines 60. Lebensjahres, so ist der gesamte Gewinn anstatt bisher, mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%), mit 25% Abgeltungssteuer zu versteuern, was in vielen Fällen - vorwiegend bei Gutverdienern - zu steigenden Nettorenditen führen wird.. Für die Besteuerung von Renten aus Lebensversicherungen gibt es keine Änderungen. Es bleibt weiterhin bei der vorteilhaften, so genannten Ertragsanteilbesteuerung.

Auswirkungen:
Da während der Ansparphase keine Abgeltungssteuer anfällt, bedeutet dies eine deutliche Aufwertung für die Lebensversicherung und gleichzeitig einen deutlich verbesserten Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerpflichtigen Anlageformen.

Der Verkauf einer Lebensversicherung löst, entgegen der bisherigen Regelung, ab 01.01.2009 ebenfalls Abgeltungssteuer aus.

Bei vorzeitiger Beendigung (vor Ablauf von 12 Jahren bei Altverträgen, bzw. vor erreichen des 60. Lebensjahres bei Neuverträgen) ist der gesamte Gewinn anstatt bisher, mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%), lediglich mit 25% Abgeltungssteuer zu versteuern, was in vielen Fällen - vorwiegend bei Gutverdienern - zu steigenden Nettorenditen führen wird.

Empfehlungen:
Die fondsgebundene Lebensversicherung - der große Gewinner der Abgeltungssteuer.

Für das ratierliche Ansparen von Investmentfondsanteilen, ebenso wie für Einmalanlagen, wird zunehmend der Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung an Bedeutung gewinnen. Während der Vertragslaufzeit (je nach Anbieter bis zu 99 Jahren) können innerhalb der Police beliebig Umschichtungen vorgenommen werden um auf Marktveränderungen zu reagieren, ohne dass Abgeltungssteuer auf realisierte Gewinne bezahlt werden muss. Der sich, durch nicht abzuführende Abgeltungssteuer, erheblich verbesserte Zinseszins-Effekt ist langfristig enorm.

Auch beim Thema Erbschaft & Schenkung kann die fondsgebundene Versicherung die richtige Lösung sein.

Der Markt für fondsgebundene Versicherungen ist undurchsichtig. Die wenigsten Angebote sind bei genauer Betrachtung wirklich geeignet. Wir zeigen Ihnen, welche Policen besonders empfehlenswert sind. 

Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer

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