Altes Recht bis 31.12.2008:

Vermögensverwaltende, geschlossene Private Equity Fonds:
In der Regel werden Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sowie teilweise Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erzielt.

Aufgrund des so genannten Halbeinkünfteverfahrens sind nur 50% der Dividenden steuerpflichtig. Spekulationsgewinne, sofern sie die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne übersteigen sind voll steuerpflichtig. Erträge aus Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Unternehmen, oder Gewinne durch Börsengänge, können durch den Anleger innerhalb des vermögensverwaltenden, geschlossenen Private Equity Fonds komplett steuerfrei vereinnahmt werden, insoweit die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wurde. Der so ermittelte, steuerpflichtige Anteil der Private Equity Fondsgewinne ist dann mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers zu versteuern. Liegen zwischen dem Kauf und Verkauf des Privat Equity Fonds mehr als 12 Monate (Spekulationsfrist), so sind die Erträge komplett steuerfrei.

Neues Recht ab 01.01.2009:

Vermögensverwaltende, geschlossene Private Equity Fonds:
Sowohl Dividenden, Zinsen als auch Erträge aus Veräußerungsgewinnen sind ab dem 01.01.2009 voll abgeltungssteuerpflichtig. Sämtliche bisherigen Vergünstigungen entfallen. Konkret bedeutet dies: Kein Halbeinkünfteverfahren, keine Freigrenze für private Veräußerungsgewinne und auch keine Spekulationsfrist mehr. Alle Dividenden, Zinsen und Erträge aus Veräußerungsgewinnen, von ab 01.01.2009 durch den Fonds erworbenen Unternehmen, werden unabhängig von der Haltedauer im Depot um 25% (zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die anfallende Abgeltungssteuer geschmälert, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 € je Person ausgeschöpft ist.

Vorteil: Die mit Abgeltungssteuer belegten Erträge wirken sich nicht mehr auf die Steuerprogression des Anlegers aus.

Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne , von ab 01.01.2009 durch den Fonds erworbenen Unternehmen, unabhängig von der Haltedauer im Depot des Anlegers. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.

Empfehlungen:
Private Equity Fonds sollten trotz voraussichtlicher, sinkender Nettorenditen als Beimischung im Depot nicht fehlen.

Vor allem wachstumsstarke, innovative Unternehmen, sind in Zeiten restriktiver Kreditvergabepolitik der Banken aus vielfältigen Gründen auf privates Beteiligungskapital angewiesen. Im Gegenzug werden die Investoren großzügig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.

Zukünftig dürften gewerbliche, geschlossene Private Equity Fonds gegenüber vermögensverwaltenden geschlossenen PE-Fonds an Attraktivität gewinnen. Denn ab 01.01.2009 sind dort aufgrund des Teileinkünfteverfahrens 40% der Dividenden und Veräußerungsgewinne steuerfrei und es dürfen sogar 60% der entstehenden Kosten als Betriebsausgaben gegengerechnet werden.

Der Markt für geschlossene Private Equity Fonds ist undurchsichtig. Die wenigsten Angebote sind bei genauer Betrachtung wirklich geeignet. Wir zeigen Ihnen, welche Fonds besonders empfehlenswert sind. 

Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer

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Noch Fragen zu Private Equity Fonds

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