Altes Recht bis 31.12.2008:
Geschlossene Schiffsbeteiligungen erwirtschaften für Ihre Anleger (Mitunternehmer/Kommanditisten) Erträge aus der Einkunftsart „Gewerbebetrieb“, die grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers versteuert werden müssen. Aufgrund der Optierungsmöglichkeit zur Tonnagebesteuerung (§ 5 a EStG) innerhalb der ersten zwei Jahre, gelten als Besteuerungsgrundlage, unabhängig vom tatsächlich erwirtschafteten Gewinn, die Bruttoregistertonnen des Schiffes. Durch diese Gewinnermittlungsart der Nettoraumzahl, welche nichts anderes als das Ladevolumen ausdrückt, ergeben sich nahezu steuerfreie Ausschüttungen für die Anleger.
Neues Recht ab 01.01.2009:
Auf die geschlossenen Schiffsbeteiligungen hat die Abgeltungssteuer keine Auswirkung, da sich diese lediglich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, nicht jedoch auf die Einkunftsart „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ auswirkt, zu der die Erträge einer Schiffsbeteiligung faktisch zählen. Es bleibt also steuerlich alles beim Alten.
Auswirkungen:
Geschlossene Schiffsbeteiligungen haben sich durch die Abgeltungssteuer, absolut betrachtet, nicht verbessert. Relativ haben sie sich, im Vergleich zu anderen, von der Abgeltungssteuer negativ betroffenen Anlageformen, jedoch durchaus verbessert.
Empfehlungen:
Geschlossene Schiffsbeteiligungen sollten als Beimischung im Depot nicht fehlen.
Nachdem geschlossene Schiffsbeteiligungen von nahezu steuerfreien Ausschüttungen durch die Regelungen zur Tonnagebesteuerung profitieren, gehören geschlossene Schiffsbeteiligungen eindeutig zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.
Zudem nimmt weltweit der internationale Handel von Gütern immer größere Ausmaße an, was zur steigenden Nachfrage im Schiffstransport und der Charterraten führt und somit letztlich zu steigenden Gewinnen für die Anleger.
Auch beim Thema Erbschaft & Schenkung kann eine Schiffsbeteiligung die richtige Lösung sein.
Der Markt für geschlossene Schiffsbeteiligungen ist undurchsichtig. Die wenigsten Angebote sind bei genauer Betrachtung wirklich geeignet. Wir zeigen Ihnen, welche Fonds besonders empfehlenswert sind.
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Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer
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