Der Sparerfreibetrag in Höhe von 750 € pro Person sagt aus wie viel Zinseinnahmen eine Privatperson pro Jahr haben darf, ohne dass diese Zinsen steuerpflichtig werden.

Ab dem 01.01.2009, dem Datum der Einführung der Abgeltungssteuer, werden der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag zum neuen Sparerpauschbetrag zusammengefasst.

Der Sparerpauschbetrag, der in der Höhe mit dem bisherigen Freistellungsauftrag identisch ist, beinhaltet dann neuerdings auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, was faktisch einer Kürzung gleichkommt.

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Noch Fragen zum Sparerfreibetrag

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