Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 werden der bisherige Sparerfreibetrag (750 € pro Person) und die Werbungskostenpauschale (51 € pro Person) abgeschafft und durch den neuen so genannten Sparerpauschbetrag ersetzt.

In der Summe bleibt alles wie bisher - also bei 801 € für Alleinstehende und bei 1602 € für Verheiratete.

Im Gegensatz zum bisherigen Sparerfreibetrag, der ausschließlich für Zinserträge gilt, beinhaltet der Sparerpauschbetrag dann neuerdings auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, also Aktien und sonstigen Wertpapieren, was faktisch einer Kürzung gleichkommt. Ebenfalls entfallen ab 01.01.2009 die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte sowie das Halbeinkünfteverfahren.

Die Auswirkungen entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

 
Bis 31.12.2008 sind maximal steuerfrei zu vereinnahmen
Ab 01.01.2009 sind maximal steuerfrei zu vereinnahmen
Sparerfreibetrag
750 € -
Werbungskostenpauschale
51 € -
Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte unter Berücksichtigung des Halbeinkünfteverfahren
1023,99 € -
Sparerpauschbetrag
- 801 €
Summe
1.824,99 € 801 €

Hinzu kommt, dass mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 die Abzugsmöglichkeit der tatsächlich angefallenen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der privaten Kapitalanlage entstanden sind, entfällt. Durch den Sparerpauschbetrag werden alle angefallenen Werbungskosten pauschal abgegolten.

Wie viel Geld können Sie ab 01.01.2009 pro Person noch verzinslich anlegen ohne Abgeltungssteuer darauf bezahlen zu müssen?

Annahme: keine weiteren Erträge aus Zinsen, Dividenden oder sonstige Erträge aus Kapitalvermögen

Zinssatz jährlich
2 %
3 %
4 %
5 %
Anlagebetrag
40.050 €
26.700 €
20.025 €
16.020 €
Zinsen
801 €
801 €
801 €
801 €
Steuerbelastung
0 €
0 €
0 €
0 €

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Noch Fragen zum Sparerpauschbetrag

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