Bei der Spekulationsfrist wird zwischen der 12 monatigen und der 10 jährigen unterschieden.

Die Spekulationsfrist von 12 Monaten gilt für Wertpapiere, wohingegen die Spekulationsfrist von 10 Jahren für Immobilien gilt (maßgeblich ist dabei das Datum des notariellen Kaufvertrags).

Die Spekulationsfrist besagt, dass zwischen dem Kaufdatum und dem Verkaufsdatum mindestens die jeweils gültige Zeit vergehen muss, damit die Veräußerungsgewinne steuerfrei sind.

Die 10 jährige Spekulationsfrist für Immobilien bleibt durch die Einführung der Abgeltungssteuer weiterhin unberührt bestehen.

Zum 01.01.2009, mit Einführung der Abgeltungssteuer, wird jedoch die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Wertpapiergeschäfte ersatzlos gestrichen. Gleichzeitig entfallen im Zuge der Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren sowie die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte.

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Gewinne, von nach dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren, bei Veräußerung, unabhängig von der Haltedauer im Depot, mit 25% Abgeltungssteuer belegt werden.

Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt noch in 2008 ihre langfristigen Anlageentscheidungen treffen und entsprechend handeln. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung einer Abgeltungssteuer optimierten Anlagestrategie.

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Noch Fragen zur Spekulationsfrist

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