Durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens und den Wegfall des Abzugs von Werbungskosten im Zuge der Neueinführung der Abgeltungssteuer werden zukünftig Privatanleger deutlich benachteiligt.
Das so genannte „Teileinkünfteverfahren“ hat für den Privatanleger jedoch keine Bewandtnis.
Es ersetzt auf Unternehmensebene das Halbeinkünfteverfahren und bildet gleichzeitig die neue, im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 beschlossene und ab 01.01.2009 geltende, Besteuerungsgrundlage für Kapitalerträge von Unternehmen. Unternehmensgewinne bleiben nämlich bei der Abgeltungssteuer außen vor.
Das Teileinkünfteverfahren besagt, dass anstatt bisher 50 % dank Halbeinkünfteverfahren, zukünftig 60 % der Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Gleichzeitig ist auf Unternehmensebene, im Gegensatz zum Privatanleger, bei dem der Werbungskostenabzug, mit Einführung der Abgeltungssteuer, gänzlich gestrichen wurde, der Abzug von tatsächlich entstandenen Werbungskosten ebenfalls zu 60% möglich.
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