Zu unterscheiden ist bei den thesaurierenden Investmentfonds ob es sich um inländische oder ausländische handelt. Auf einen Blick zu erkennen ist dies an der ISIN. Die Buchstaben DE stehen dabei für Deutschland und damit inländisch.

Der große Vorteil der ausländischen thesaurierenden Investmentfonds gegenüber den inländischen liegt darin, dass wenn sie in einem deutschen Depot lagern, während der gesamten Haltedauer weder Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer einbehalten wird. Diese werden erst gesammelt bei Veräußerung fällig.

Aufgrund des sich dadurch ergebenden Steuerstundungseffektes ist dieser Aspekt besonders für Langfristsparer interessant, die dadurch die Möglichkeit haben Ihre Steuerlast ins Rentenalter zu verschieben, wo eventuell günstigere Steuersätze gelten als die 25%-ige Abgeltungssteuer.

Vergleichen Sie hierzu auch die Ausführungen unter der Rubrik „Steuersatz < 25%“

Die Übersicht des BVI zur Besteuerung von Investmentfonds finden Sie hier:

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Noch Fragen zu thesaurierenden Fonds

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