Altes Recht bis 31.12.2008:
Vermögensverwalter erwirtschaften für Ihre Anleger Erträge. Diese sind nach den gleichen Grundsätzen steuerpflichtig, oder steuerfrei, wie es auch bei der Direktanlage durch den Kunden selbst wäre. Mit anderen Worten: Zinsen und Dividenden sind außerhalb des Sparerfreibetrages bei Zufluss voll mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers steuerpflichtig. Kursgewinne sind steuerfrei, wenn der Vermögensverwalter das Wertpapier für mindestens 12 Monate gehalten hat (Spekulationsfrist).
Die anfallende Honorierung für den Vermögensverwalter, die so genannte „Vermögensverwaltungsgebühr“, kann als Werbungskosten, steuermindernd mit den erwirtschafteten Erträgen verrechnet werden.
Neues Recht ab 01.01.2009:
Sowohl Zinsen, Dividenden als auch Kursgewinne bei Vermögensverwaltungen sind ab dem 01.01.2009 voll abgeltungssteuerpflichtig. Sämtliche bisherigen Vergünstigungen entfallen. Konkret bedeutet dies: Kein Halbeinkünfteverfahren, keine Freigrenze für private Veräußerungsgewinne und auch keine Spekulationsfrist mehr. Alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden unabhängig von der Haltedauer im Depot um 25% (zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die anfallende Abgeltungssteuer geschmälert, sofern der Sparerpauschbetrag von 801 € je Person ausgeschöpft ist.
Somit führt häufiges Umschichten des Depots, um auf Marktveränderungen zu reagieren, was ja eben den besonderen Charme einer klassischen Vermögensverwaltung ausmacht, zu sehr hohen Belastungen durch die Abgeltungssteuer.
Die „Vermögensverwaltungsgebühr“ kann nicht mehr steuermindernd mit den erwirtschafteten Erträgen verrechnet werden. Durch den Sparerpauschbetrag von 801 € je Person sind alle Vermögensverwaltungskosten abgegolten.
Diese Umstände führen zwingend zu reduzierten Nettorenditen bei herkömmlichen Vermögensverwaltungen.
Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf erhaltene Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinne. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.
Empfehlungen:
Vermögensverwalter-Fonds – die großen Gewinner der Abgeltungssteuer
Eine flexible, auf Marktveränderungen reagierende Vermögensverwaltung ist einer starren Anlage, wie z.B. einem einzelnen Investmentfonds, haushoch überlegen. Deshalb sollten Sie für Ihr Vermögen unbedingt von einer Vermögensverwaltung Gebrauch machen. Der richtige Vermögensverwalter ist ein ausgewiesener Experte, der stets im Interesse seines Kunden handelt und die Anlageentscheidungen entsprechend der Risikobereitschaft des Kunden mit Sachverstand trifft. Dadurch erreicht er in der Regel ein weitgehend gleichmäßig wachsendes Vermögen ohne übermäßige Wertschwankungen.
Nachdem die klassische Vermögensverwaltung durch die Abgeltungssteuer stark benachteiligt wird, haben bereits viele Vermögensverwalter reagiert. Die Lösung heißt „Vermögensverwalter-Fonds“.
Anstatt das Vermögen direkt zu verwalten, wird ein Fondsmantel über die Vermögensverwaltung „gestülpt“. Somit bleiben alle Transaktionen, die der Vermögensverwalter innerhalb des Fonds tätigt von der Abgeltungssteuer befreit. Der Kunde erwirbt jetzt einfach Fondsanteile dieses Vermögensverwalter-Fonds und alles bleibt wie bisher.
Wichtig ist: Nur wenn die Vermögensverwalter-Fondsanteile vor dem 01.01.2009 gekauft werden, bleiben die Kursgewinne bei Veräußerung steuerfrei, sofern sie zuvor für mindestens 12 Monate gehalten wurden.
Werden die Vermögensverwalter-Fondsanteile erst nach dem 01.01.2009 gekauft, kommt es immerhin noch zu einem Steuerstundungseffekt, da die Abgeltungssteuer erst bei Anteilsverkäufen bezahlt werden muss, sämtliche Umschichtungen des Vermögensverwalters innerhalb des Fonds jedoch abgeltungssteuerfrei bleiben.
Ein netter Nebeneffekt: Die jährlichen Vermögensverwaltungsgebühren des Vermögensverwalters werden dem Fondsguthaben entnommen und bleiben dadurch quasi weiterhin indirekt steuerlich abzugsfähig.
Der Markt für Vermögensverwalter-Fonds ist undurchsichtig. Nicht alle Angebote sind bei genauer Betrachtung wirklich geeignet. Wir zeigen Ihnen, welche Vermögensverwalter-Fonds besonders empfehlenswert sind.
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Für größere Vermögen über 100.000 € ist außerdem eine legale Depotummantelung hervorragend geeignet. Für Vermögen ab 1,25 Mio € besteht darüber hinaus die interessante Möglichkeit einen eigenen Fonds aufzulegen.
Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer
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