Mit dem Stichtag 01.01.2009, der Einführung der Abgeltungssteuer 2009, wird der Abzug der Werbungskosten in Verbindung mit privaten Kapitalanlagen dramatisch verschlechtert.
Wurden bisher die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwahrung und Verwaltung von Kapitalanlagen entstehen, in der Regel in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt, gelten sämtliche Werbungskosten ab 2009, im Rahmen des neu eingeführten Sparerpauschbetrags in Höhe von 801 € pro Person, als abgegolten im Sinne der neuen Abgeltungssteuer.
Somit sind faktisch, mit Einführung der Abgeltungssteuer, die Kosten für die Depotverwahrung, Orderkosten, Fachliteratur usw, aber auch die Schuldzinsen für die Fremdfinanzierung von privaten Wertpapierkäufen sowie auch eine jährliche Vermögensverwaltergebühr, außerhalb des Sparerpauschbetrages, nicht mehr in der tatsächlichen Höhe abzugsfähig.
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