Altes Recht bis 31.12.2008:
Beim Gesamtanlageerfolg von Risiko-Zertifikaten, wurde bisher grundsätzlich zwischen Zinsen und Kursgewinnen unterschieden. Die Zinserträge sind voll steuerpflichtig, wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Spekulationsgewinne, sofern sie die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne übersteigen, sind ebenfalls voll steuerpflichtig. Der so ermittelte, steuerpflichtige Anteil der Zertifikate ist dann mit dem persönlichen Steuersatz (max. 42%) des Anlegers zu versteuern. Liegen zwischen dem Kauf und Verkauf der Zertifikate mehr als 12 Monate (Spekulationsfrist), so sind die Kursgewinne komplett steuerfrei.
Achtung:
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer kommt es für Zertifikate bereits vor dem 01.01.2009 zu wichtigen Veränderungen.
Stichtag 14.03.2007: Hat der Anleger bis zu diesem Datum Risiko-Zertifikate erworben, kann er diese, nach Ablauf einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten, unabhängig von der Abgeltungssteuer und weiteren Fristen, steuerfrei veräußern. Für diese Zertifikate gilt ausdrücklich der Stichtag 30.06.2009 nicht.
Stichtag 30.06.2008: Bis zu diesem Datum kann der Anleger noch Risiko-Zertifikate erwerben, deren Kursgewinne nach mindestens 12 Monaten Haltedauer steuerfrei sind. Bedingung für die steuerfreie Vereinnahmung der Kursgewinne ist jedoch, dass er diese, vor Ablauf der für Zertifikate geltenden Übergangsfrist bis spätestens 30.06.2009, unter gleichzeitiger Beachtung der Spekulationsfrist, veräußert.
Vergleiche Grafik : Zeitstahl zur Abgeltungssteuer
Neues Recht ab 01.01.2009:
Auf Bestandszertifikate, die zwischen dem 14.03.2007 und dem 30.06.2008 erworben wurden, läuft am 30.06.2009 die Frist zur letztmaligen steuerfreien Veräußerungsmöglichkeit ab. Vorausgesetzt 12 monatige Haltedauer ist erfüllt.
Alle Zertifikate, die nach dem 30.06.2008 erworben wurden und nach dem 30.06.2009 veräußert werden unterliegen der 25%-igen Abgeltungssteuer.
Auf alle Erträge von Zertifikate, die ab dem 31.12.2008 erworben werden, fällt, unabhängig von der Haltedauer, die volle Abgeltungssteuer in Höhe von 25% an. .Steuerfreie Verkäufe sind somit ab 01.01.2009 nicht mehr möglich.
Vergleiche Grafik : Zeitstahl zur Abgeltungssteuer
Auswirkungen:
Voller Abzug der 25% Abgeltungssteuer auf erhaltene Zinsen sowie Kursgewinne. Geld das zur Wiederanlage fehlt und den Zinseszins-Effekt im Vergleich zu abgeltungssteuerfreien Anlagen massiv verschlechtert.
Empfehlungen:
Aufgrund der vorgegebenen Fristen für die steuerfreie Veräußerung von Zertifikaten und der dadurch zeitlich begrenzten Möglichkeit auf abgeltungssteuerfreie Erträge, sollte für langfristige Anlageentscheidungen eine Umschichtung in andere Investments geprüft werden.
Wir distanzieren uns für Langfristanleger von der Empfehlung, Zertifikate über den Jahreswechsel zu halten, um bis 30.06.2009 steuerfrei zu veräußern. Denn die Wiederanlage der Gelder z.B. in Fonds, wird dann nicht mehr ohne Abgeltungssteuer möglich sein.
Aufgrund des unbefristeten Bestandsschutzes, bei Erwerb bis 31.12.2008, sind für Langfristanleger, besonders Fondsanlagen in aktiv gemanagte Dachfonds oder Vermögensverwalter-Fonds geeignet.
Weitere Informationen zu Anlagealternativen erhalten Sie hier:
Lösungsstrategien – Wege aus der Abgeltungssteuer
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