Ist Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz kleiner als 25%, so haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung, die zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge beim Finanzamt zurückzufordern.

Dazu fügen Sie einfach die entsprechende Steuerbescheinigung Ihres Kreditinstitutes, auf der die einbehaltene Abgeltungssteuer ausgewiesen ist, Ihren Unterlagen zur Einkommensteuer bei. Das Finanzamt prüft daraufhin den Rückerstattungsanspruch.

Haben Sie nur ein sehr geringes oder gar kein regelmäßiges Einkommen, beziehen jedoch aus vorhandenem Vermögen, grundsätzlich Abgeltungssteuer pflichtige Kapitalerträge über 801 € pro Person, bietet sich außerdem der Gebrauch einer so genannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) an, um die Abgeltungssteuer -Pflicht auf die Kapitalerträge zu vermeiden. Damit bleiben Einnahmen bis zum Steuergrundfreibetrag (7664€ in 2007) zzgl. Sparerpauschbetrag (801€) zzgl. 36 € Sonderausgaben Pauschbetrag, also insgesamt 8501€ pro Person steuerfrei.

Tipp: Nutzen Sie außerdem den Freibetrag von Kindern im Rahmen der NV-Bescheinigung für Vermögensübertragungen und schützen so Ihr Geld vor  der Abgeltungssteuer.

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