Offene Immobilienfonds, die ihre Erträge überwiegend im Ausland erzielen, werden auch weiterhin von steuerlichen Vergünstigungen profitieren.
So entfällt z.B. mit der Einführung der Abgeltungssteuer der bisherige Progressionsvorbehalt für ausländische Erträge offener Immobilienfonds.
Nachdem in der Regel außerdem große Teile der Gesamterträge eines offenen Immobilienfonds aus Mieteinnahmen und steuerfreien Veräußerungsgewinnen resultieren, gehören offene Immobilienfonds, mit Anlageschwerpunkt im Ausland, eindeutig zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.
Zudem liegt der große Vorteil der ausländischen und thesaurierenden Investmentfonds darin, dass wenn sie in einem deutschen Depot lagern, während der gesamten Haltedauer weder Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer einbehalten wird. Diese werden erst gesammelt bei Veräußerung fällig.
Aufgrund des sich dadurch ergebenden Steuerstundungseffektes ist dieser Aspekt besonders für Langfristsparer interessant, die dadurch die Möglichkeit haben Ihre Steuerlast ins Rentenalter zu verschieben, wo eventuell günstigere Steuersätze gelten als die 25%-ige Abgeltungssteuer.
Vergleichen Sie hierzu auch die Ausführungen unter der Rubrik „Steuersatz < 25%“
Neben hervorragenden ausländischen Immobilienfonds bietet sich übrigens auch eine Investition in Vermögensverwalter-Fonds an. Vergleichen Sie hierzu auch unsere Strategieempfehlung 5 und die Strategieempfehlung 6.
Weitere 14 Strategieempfehlungen zur Vermeidung der Abgeltungssteuer
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